(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und dem individuellen Angebot.
(2) LukeFit stellt insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung:
- Erstellung und Anpassung individualisierter Trainingspläne
- Bereitstellung allgemeiner Trainings- und Coaching-Informationen
- Zugang zu digitalen Inhalten (Videos, Texte, Pläne)
- regelmäßige Gruppen-Videocalls inklusive Aufzeichnungen
- Durchführung mehrerer Athleten-Workshops pro Kalenderjahr zu trainings-,
wettkampf- oder HYROX-spezifischen Themen
(3) LukeFit ist in der Ausgestaltung der Inhalte und Formate frei, solange der
vereinbarte Gesamtumfang gewahrt bleibt.
(4) Ein Anspruch auf Gruppen-Calls oder Workshops zu bestimmten Terminen oder in
bestimmter Anzahl besteht nicht.
(5) LukeFit bemüht sich, Klienten mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten
grundsätzlich mindestens einmal während der Vertragslaufzeit die Teilnahme an
einem Athleten-Workshop zu ermöglichen. Ein Anspruch auf einen bestimmten
Termin, Ort, eine bestimmte Ausgestaltung oder eine garantierte Teilnahme besteht nicht.